Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragspartner, Geltungsbereich

(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Sie gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Webgespür. Soweit der Kunde bei Vertragsschluss keine Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte, finden sie gleichwohl Anwendung, wenn der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen aus früheren Geschäften kannte oder kennen musste. 

(2) Entgegenstehende, von den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Webgespür abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Führen wir in Kenntnis solcher Geschäftsbedingungen des Kunden, die uns obliegende Lieferung oder Leistung aus, erkennen wir damit auch solche Bedingungen des Kunden nicht an, denen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Webgespür nicht widersprechen.

(3) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB und nicht Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein von uns abgegebenes Angebot schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) annimmt. Eine mündliche Zusage des Kunden genügt nicht für einen Vertragsabschluss, es sei denn, wir erbringen die Leistung.

(2) Angebote verlieren vier Wochen nach Zusendung ihre Gültigkeit. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Absendung des Angebots. Dies gilt auch, wenn ein Kunde eigeninitiativ an uns herantritt und zur Abgabe eines Angebots auffordert.

Gültig sind die im individuellen Angebot genannten Preise.

§ 3 Vertragsgegenstand

(1) Unsere Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus unserem Angebot auf www.webgespuer.de oder in dem jeweils dem Kunden unterbreiteten Angebot. Dort nicht aufgeführte Leistungen werden nicht Vertragsbestandteil.

(2) Soweit mit dem jeweils zugehörigen Preisteil vereinbart, 

(a) erstellen wir für den Kunden eine Website mit den spezifizierten Merkmalen gemäß der Leistungsbeschreibung;

(b) betreuen wir die Website des Kunden technisch mit den vereinbarten Leistungsumfängen; 

c) beraten wir den Kunden in Fragen der Digital-Konzeption (Persona-Entwicklung, Interaktion, UX/UI Entwicklung, Wireframes, Sitemap), der Prozess-Optimierung, des Marketings und konzeptionieren und erbringen entsprechende Leistungen;

d) beraten wir den Kunden bezüglich der Optimierung für Suchmaschinen (SEO), konzeptionieren und erbringen on page und off page SEO Leistungen;

e) beraten wir den Kunden bei der Gestaltung seiner Social Media Auftritte;

f) erstellen wir Content für die Website und andere Veröffentlichungskanäle des Kunden;

n) erstellen wir Corporate Design Inhalte (Logos) für den Kunden oder nehmen auch ein CD-Redesign vor.

(3) Der Kunde kann während eines Projekts Änderungen oder Erweiterungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs anbieten. Nehmen wir ein solches Änderungsangebot nicht an, bleibt es bei den vereinbarten Leistungen. Nehmen wir ergänzende Leistungen vor, ohne dass eine ergänzende Vergütungsvereinbarung erfolgt, gilt § 4 Abs. 3.

(4) Ein Auftrag gilt insoweit als erteilt, wenn wir vor einer Einigung über alle Punkte eines Auftrages in Kenntnis des Kunden mit einem Teil der Auftragsdurchführung beginnen, ohne dass der Kunde widerspricht. Ein Auftrag kann durch uns auch durch Ausführung der Tätigkeit angenommen werden, wenn über alle Punkte eines Auftrages bereits Klarheit hergestellt ist.

(5) Wir sind nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen oder diese durch sachkundige Dritte als Subunternehmer zu erbringen. Wir sind berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen jederzeit zu wechseln, sofern für den Kunde dadurch keine Nachteile entstehen. Grundsätzlich wird der Kunde zwei Wochen vor einer Auswechslung informiert und aufgefordert, Bedenken gegen die geplante Auswechslung mitzuteilen. 

(6) Wir können die Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch durch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards erbringen, sofern dem Kunde hieraus keine Nachteile entstehen. 

§ 4 Angebot, Informationen, Leistung

(1) Die Darstellung von Angeboten auf unserer Webseite ist nur eine Einladung an den Kunden, ein Angebot abzugeben. 

(2) Wir werden dem Kunden ein Angebot mit den im Einzelnen enthaltenen Leistungen und zugehörigen Preisen in elektronischer Form machen. 

(3) Abweichend von § 312 g Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB hat der Kunde keinen Anspruch auf die Bereitstellung technischer Mittel zur Korrektur seiner Bestellung, gesonderte Informationen zu den technischen Schritten zum Vertragsschluss, Informationen über die Speicherung des Vertrages, die zur Verfügung stehenden Sprachen und Verhaltenskodizes sowie eine unverzügliche Bestätigung seiner Bestellung. 

(4) Wir werden die vereinbarten Leistungen nach den Regeln der Technik erbringen. Für Suchmaschinenoptimierung, Werbemaßnahmen und Social Media Beratung kann ein bestimmter Erfolg nicht garantiert werden. 

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, ­Zurückbehaltung

(1) Die von dem Kunden zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem Angebot von Webgespür. Dies kann eine Pauschalvergütung oder eine aufwandabhängige Vergütung (insbes. Stunden- oder Tagessatz) oder eine Laufzeitvergütung sein. Eine Pauschale reicht immer nur soweit, wie die dafür angebotenen Leistungen detailliert aus dem Angebot ersichtlich sind. 

(2) Alle Preise gegenüber Unternehmern sind Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt und nicht ein anderes vereinbart ist.

(3) Webgespür ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in angemessener Höhe zu verlangen. Wir sind berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits an den Kunde ausgelieferte Projektteile zu verlangen und insoweit Teilrechnungen nach Projektfortschritt auszustellen. 

(4) Gelten bei einem Projekt laut Angebot gesondert festgelegte Zahlungsbedingungen, ist bei übermäßiger zeitlicher Verzögerung durch den Kunden seit Projektstart (ab 3 Monate) unabhängig von einer solchen Vereinbarung der gesamte Rechnungsbetrag schon vor Projektabschluss zu zahlen.

(5) Die vertragliche Vergütung gilt nur, soweit vertragliche Leistungen auch vereinbart sind. Zusatzleistungen sind nach den vertraglichen Sätzen entsprechend des Angebots, ersatzweise nach Maßgabe der ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu vergüten. Begleitende Leistungen wie Benutzereinführungen, Dokumentationen, Schulungen, Support oder ähnliches sind nicht standardmäßig im Auftrag enthalten, sondern nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(6) Die Zahlung des Kunden ist sofort fällig und ausschließlich per Banküberweisung möglich. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät. Sofern der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist, ist er nach § 288 BGB verpflichtet, Verzugszinsen und den dort geregelten pauschalen Schadensersatz zu leisten. 

(6) Der Kunde kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Webgespür anerkannt sind oder das Aufrechnungsrecht auf Rechten des Kunden wegen nicht vollständiger oder mangelhafter Leistung aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

(7) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist Webgespür wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu dem Kunden befugt.

§ 6 Websites und Programmierung

(1) Webgespür erstellt digitale Anwendungen in Form von Websites für den Kunden kompatibel zu den jeweils aktuellen Versionen der drei wesentlichen Browser: Chrome, Firefox und Safari sowie aktuellen Betriebssystemen MS Windows, Apple MacOS und iOS, Google Android. Aufgrund der Vielfalt der unterschiedlichen Darstellungen in den verschiedenen Browsern und Systemen ist eine genaue Übereinstimmung der Darstellung und Funktionstüchtigkeit nur mit unvertretbarem Aufwand zu gewährleisten. Soweit sich daraus keine wesentliche Verschlechterung der Funktionsfähigkeit der Website ergibt, ergibt sich aus solchen Abweichungen kein Mangel. Sofern der Kunde eine Optimierung wünscht, kann diese kostenpflichtig dazu gebucht werden.

(2) Bei älteren und zukünftigen Browser-Versionen sowie zukünftigen WordPress-, Theme-, Plugin- oder sonstigen verwendeten Software-Versionen von Drittanbietern kann die einwandfreie Funktionsfähigkeit nicht garantiert werden. Ist eine Optimierung für diese Versionen gewünscht, kann diese kostenpflichtig dazu gebucht werden.

(3) Kosten für dritte Software-Produkte, die für die Realisierung des Projekts erforderlich sind, sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht im Preis inbegriffen. Funktionalitäten können nur im Rahmen der Voraussetzungen des dritten Software-Produkts gewährt werden. 

§ 7 Webwartung 

  1. Webgespür wartet die Webseite nach den Spezifikationen gem. dem Angebot. 

(2) Die Wartungsleistungen treten mit der Freischaltung des Zuganges des Kunden in Kraft. 

(3) Mit Beendigung der Wartungsleistungen verliert der Kunde Updates und Support für die von Webgespür nur auf Zeit zur Verfügung gestellten Plugins und / oder Dienste. Der Kunde muss – sofern gewünscht – diese Leistungen dann kostenpflichtig direkt bei dem jeweiligen Anbieter buchen. 

§ 8 Suchmaschinenoptimierung

(1)Ist Suchmaschinenoptimierung vereinbart, werden wir versuchen, die Internetangebote des Kunden in Suchmaschinen besser auffinden zu lassen. Soweit nicht ein anderes vereinbart ist, bezieht sich dies nur auf die Google Suche. 

(2) SEO ist ein Prozess, der von den Algorithmen der Suchmaschinen abhängig ist, die als Geschäftsgeheimnis der Suchmaschine nicht allgemein bekannt sind und jederzeit einer Änderung unterliegen können. SEO ist daher ein Prozess, der bis zur Erzielung von Resultaten bis zu 1 Jahr nach Realisierung von Optimierungen dauern kann und der laufend zu beobachten und anzupassen ist.

(3) Wir beraten den Kunden bei der Onpage-Optimierung hinsichtlich der Seitenstruktur, den Inhalten der Website, URLs, Überschriften, Meta-Daten und weiteren Inhalten. 

(4) Wir beraten den Kunden bei der Offpage Optimierung zu Anzahl und Qualität von Backlinks und technischen Voraussetzungen. 

(5) Soweit nach Beratung beauftragt, werden wir die vereinbarten Optimierungen für die vereinbarte Vergütung selbst vornehmen, die Umsetzung ist ansonsten jeweils Sache des Kunden. 

(6) Anfangsverschlechterungen sind möglich, ebenfalls Verschlechterungen, wenn die Algorithmen der Suchmaschinen geändert werden. Webgespür wird hier kurzfristige Beratung zu Abhilfemaßnahmen bereitstellen. 

§ 9 Web-, Print- und Corporate Design 

(1) Soweit beauftragt, erstellen wir Entwürfe und Gestaltungen für Websites, Druckunterlagen oder Markenbilder für den Kundne in den Abformaten und in dem vereinbartem Umfang gemäß Angebot. Zusätzliche Formate und Ausgaben erfordern einen weitergehenden (kostenpflichtigen) Auftrag an uns. Erbringen wir solche Leistungen auf Anforderung des Kunden, haben wir dafür Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung, ersatzweise der ortsüblichen und angemessenen Vergütung. 

(2) Ergänzende Beratung, Produktionsbegleitung und Implementierung sind nur Vertragsgegenstand, wenn sie im Angebot aufgeführt ist.

(3) Aufgrund der unterschiedliche Farbstandards für die Darstellung im Web (RGB) und für den Druck (CYMK), ist eine vollständige Übereinstimmung von Web- zu Druckdesign geräteabhängig und dadurch nur bedingt herzustellen.

§ 10 Gestaltungen, Content- und Texterstellung

(1) Im Rahmen der vertraglichen Leistungsbeschreibung gilt künstlerische Gestaltungsfreiheit für die Gestaltung von Inhalten und Texten. Nicht geäußerte Vorgaben von Seiten des Kunden führen nicht zu einem Mangel der Inhalte.

(2) Die vereinbarte Vergütung für die Gestaltung der Inhalte und der Texte betrifft immer nur die konkret bestellten Inhalte mit den zugehörigen Spezifikationen des Kunden. Werden die Spezifikationen oder die Leistungsbeschreibung geändert, ist der Kunde verpflichtet, den zusätzlichen Aufwand nach Maßgabe der vertraglichen Vergütung, ersatzweise der ortsüblichen und angemessenen Vergütung, für Texte insbesondere der FFW-Honorarempfehlung (mangels anderer Anhaltspunkte auch der dort empfohlenen Stundensätze) für Texter zu zahlen. Dies gilt auch für alle anderen Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans. 

(3) Wir nehmen kein Lektorat für die Texte vor, soweit ein Lektorat nicht explizit vereinbart ist. Unterlässt der Kunde ein Lektorat, gehen die Folgen zu seinen Lasten.

 
(4) Wir können keine Beratung zu den rechtlichen Implikationen der Texte erteilen. Unterlässt der Kunde eine rechtliche Prüfung, gehen die Folgen zu seinen Lasten. 

§ 11 Laufzeiten / Kündigungen der Nicht-Projektleistungen

(1) Sämtliche Projektleistungen aus diesem Vertrag laufen grundsätzlich bis zur Abnahme, sofern sie nicht nach diesem Vertrag oder dem anwendbaren Recht vorzeitig enden. 

(2) Beratungs-, Betreuungs-, Wartungs- oder sonstige laufzeitabhängige Leistungen können mit einem bestimmten Umfang (z.B.  Menge der Posts, Sitzungen, Termine) und/oder laufzeitabhängig beauftragt sein. Die Vereinbarung eines bestimmten Kontingents oder einer bestimmten Laufzeit sind bindend. 

(3) Soweit eine andere Laufzeit oder Kündigungsregelung nicht vereinbart ist, ist eine Kündigung jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende möglich, soweit dadurch nicht ein bestimmtes Kontingent unterschritten wird. 

(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Webgespür ist insbesondere zur fristlosen Kündigung berechtigt, 

– wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als 1 Monat in Verzug gerät

  • der Kunde auch nach einer Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht verstößt.

(5) Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht, wenn die Pflichtverletzung des Kunden so gravierend ist, dass die Fortsetzung des Vertrages für Webgespür unzumutbar wäre. Das ist insbesondere der Fall, wenn wir wegen der Pflichtverletzung selbst gegenüber Dritten haftbar wären. 

(6) Kündigt der Kunde den Vertragsteil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen zu zahlen, was Webgespür an Aufwendungen erspart und durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt. Alternativ steht Webgespür ein Anspruch von 5 % des Teils der Vergütung zu, der auf die noch nicht erbrachte Leistung entfällt. Das gleiche gilt, wenn der Kunde die fristlose Kündigung durch uns zu vertreten hat, doch ist in diesem Fall der der Kunde zusätzlich verpflichtet, uns einen etwaigen darüber hinaus gehenden Schaden zu ersetzen. Hat Webgespür eine fristlose Kündigung durch den Kunde zu vertreten, hat Webgespür dem Kunden nicht verbrauchte Vorauszahlungen zu erstatten und einen etwaigen darüber hinaus gehenden Schaden zu ersetzen.

§ 12 Leistungserbringung, Erschwernisse

(1) Funktionalitäten, responsives Web- oder Mediendesign und Browser-Kompatibilität können nur im Rahmen der Voraussetzungen des dritten Software-Produkts (Theme oder WordPress-Plugin) gewährt werden. Das gleiche gilt in Bezug auf Beschränkungen von jeglichen sonstigen erforderlichen Dritt-Produkten oder Plattformen, etwa Funktionalitäten von Werbe oder Social Media Plattformen sowie Suchmaschinen.

(2) Umsetzungen und Anbindungen von und an Drittsysteme erfolgen immer nur nach dem aktuellen Stand des Drittsystems. Unvorhergesehene Änderungen des Drittsystems während der Erstellung sind Erschwerungen, die als Zusatzleistungen nach den vertraglichen Sätzen entsprechend des Angebots, ersatzweise nach Maßgabe der ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu vergüten sind.

(4) Der Kunde ist für den Zugang zu den erforderlichen Hosting-, Social Media oder sonstigen Dritt-Plattformen selbst verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, uns die erforderlichen Berechtigungen, Vollmachten und Zugänge einzurichten. Webgespür kann viele ihrer Leistungen nur im Rahmen bestehender Accounts des Kunden bei den Dritt-Plattformen oder sonstigen Anbietern erbringen.  

(5) Bei unvorhergesehenen Schwierigkeiten, die von Dritten verschuldet sind (Provider, externer Software-Anbieter, Werbeplattform etc.) und die zu Mehrarbeit führen, ist der Kunde verpflichtet, den Mehraufwand nach Stunden anhand der vertraglich vereinbarten oder ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu zahlen. 

(6) Die Einbindung und Bearbeitung von Bildern (z. B. Zuschnitt, Retuschen, Optimierung oder Umwandlung in andere Formate) oder anderen Medien (PDFs, Musik, Video, Grafiken etc.) ist, sofern nicht gesondert vereinbart, nicht im Preis inbegriffen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Medien in der richtigen Größe und Auflösung, im richtigen Datei- und Farbformat zur Verfügung gestellt werden. Ansonsten ist der Kunde verpflichtet, den Mehraufwand der Bearbeitung nach Stunden anhand der vertraglich vereinbarten oder ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu zahlen.

(7) Wenn nicht anders im Angebot vereinbart, ist pro Position aus dem Angebot eine Korrekturschleife mit je einer Änderung inbegriffen. Rückgängigmachung gewünschter Änderungen, Folgeänderungen und Funktions- oder Strukturänderungen sind zusätzlich vom Kunde nach Stunden anhand der vertraglich vereinbarten oder ortsüblichen Vergütung zu zahlen, ebenso nachträglich angebrachte Änderungen nach Beginn einer neuen Projektphase.

§ 13 Leistungszeit

(1) Der Beginn einer eventuell angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen, rechtlichen und gestalterischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages für Webgespür bleibt vorbehalten.

(2) Höhere Gewalt oder bei Webgespür oder ihren Subunternehmern eintretende Betriebsstörungen, z. B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Pandemie, Seuche, Naturkatastrophe, die sie ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindert, die Leistung zu einem eventuell vereinbarten Termin oder innerhalb einer eventuell vereinbarten Frist zu liefern, verändern die Leistungszeiten um die Dauer der durch die Umstände bedingten Leistungsstörung. Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als 2 Monaten oder fällt schon vorher das Interesse des Kunden an der Vertragserfüllung objektiv weg, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 14 Mitwirkungspflichten des Kunden, Haftung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, Webgespür sämtliche erforderlichen Informationen und Daten (z. B. Projektbeschreibung oder Konzept, zu verwendende Medien, Inhalte, Texte etc.) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere alle Informationen zu rechtlichen Vorgaben für die Website, die Inhalte oder die Social Media Accounts sowie die von Webgespür zu erstellenden Designs (z.B. Logos) sowie alle juristischen Texte (z.B. Impressum und Datenschutzerklärung) und die Überprüfung auf eventuell Inhalten entgegenstehende Urheber- oder Markenrechte. Die rechtlichen Anforderungen an Websites, Inhalten, Werbung und Designs können nur von einem Rechtsanwalt beurteilt und vorgegeben werden. Überprüfen, Einhalten und Einpflegen rechtlicher Anforderungen ist nicht Gegenstand des Auftrages, sofern dies nicht ausdrücklich gegen zusätzliche Vergütung vereinbart ist. 

 (2) Der Kunde ist verpflichtet, erforderliche Materialien in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zu übergeben. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Inhalte auf der Website, in Werbungen oder in Druckwerken, die von Dritten stammen (insbesondere Fotos, Texte, Pläne, Grafiken, Karten, Tonaufnahmen, Videos, Animationen und Zeichnungen) urheberrechtlich geschützt sein können. Der Kunde stellt sicher, dass die erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt werden, insbesondere auch Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Bearbeitungsrechte im für die Realisierung des Projekts und die Arbeit von Webgespür erforderlichen Umfang. Eine Recherche unsererseits wegen entgegenstehender Marken-, Urheber- oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte ist nicht Gegenstand des Vertrages. 

(3) Der Kunde ist verpflichtet, uns alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Zugänge zu seinen Accounts auf Websites, Plattformen oder an sonstigen Stellen zur Verfügung zu stellen und die Übermittlung sicher und verschlüsselt durchzuführen. Nach Beendigung des Auftrages ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich das Passwort zu ändern, damit ein späterer Missbrauch ausgeschlossen ist. Das gilt nicht, soweit eine weitere Betreuung durch uns vereinbart ist. 

(4) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm zur Verfügung gestellte Server- und Software-Umgebung den erforderlichen technischen Mindestanforderungen für das Projekt mit den zu verwendenden Softwareumgebungen entspricht.

(5) Sofern der Kunde uns körperliche oder nicht körperliche Gegenstände, insbesondere Bild-, Text- oder Tondateien, zur Verfügung stellt, welche die Rechte Dritter verletzen, ist der Kunde verpflichtet, uns auf erstes Anfordern von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei zu halten. Dies umfasst insbesondere auch die Kosten der Rechtsverfolgung.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Eigensicherung erforderliche Datensicherungen selbständig durchzuführen, insbesondere auch vor Auftragsbeginn. Eine Haftung durch Webgespür für verlorene Daten besteht insoweit nicht, als sie bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunde noch verfügbar wären.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, bezüglich Vergütung, Details der Leistungsbeschreibung und der internen Kommunikation gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.

§ 15 Verzug des Kunden, Annahmeverzug, Rücktritt

(1) Erbringt der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten nicht vereinbarungsgemäß, so gelten die daraus entstehenden Folgen, wie zusätzliche Leistungen und Verzögerungen, zu Lasten des Kunden. Webgespür kann den erbrachten Mehraufwand dem Kunde in Rechnung stellen. 

(2) Sollten Informationen, Zugänge, Unterlagen oder Vorlagen wie beispielsweise Texte oder Fotos nicht rechtzeitig und vollständig vorhanden sein, ist Webgespür berechtigt, mit der Leistung nicht zu beginnen oder behelfsmäßig mit Platzhaltern zu arbeiten. Das nachträgliche Einpflegen des verspätet übermittelten Materials zählt als Änderung des Auftrages und ist zusätzlich nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten, ersatzweise der ortsüblichen, angemessenen Vergütung, zu vergüten. 

(3) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass wir projektbezogen arbeiten und nicht mehr als eine bestimmte Anzahl von Projekten gleichzeitig wahrnehmen. Kommt der Kunde mit seinen Beibringungs-, Mitwirkungs- oder Annahmepflichten in (Annahme-)Verzug, sind wir berechtigt, die Leistungszeit zu verschieben. Dies gilt insbesondere, wenn dadurch ein Konflikt mit anderen, bereits terminierten Projekten von Webgespür eintritt. 

(4) Sollte eine durch den Kunden verursachte Verzögerung bei der Realisierung des Auftrages von mehr als drei Wochen entstehen, ist der Kunde verpflichtet, die bis dahin erbrachten Leistungen von Webgespür zu zahlen und die bei Wiederaufnahme des Projektes erforderliche zusätzliche Zeit zur Einarbeitung auf Seiten von Webgespür nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten, ersatzweise der ortsüblichen, angemessenen Vergütung, zusätzlich zu vergüten. 

(5) Kommt der Kunde auch nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann Webgespür von dem Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung fordern. Diese umfasst insbesondere die bereits verdiente Vergütung und den entgangenen Gewinn (oder den nicht verdienten Gemeinkostenbeitrag) abzüglich ersparter Aufwendungen von Webgespür. 

(6) Kündigt der Kunde den Vertrag, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen zu zahlen, was Webgespür an Aufwendungen erspart und durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt. Aufgrund der projektbezogenen Terminierung durch uns kann ein anderweitiger Erwerb möglicherweise nicht kurzfristig realisiert werden. Alternativ steht uns ein Anspruch von 5 % des Teils der Vergütung zu, der auf die noch nicht erbrachte Leistung entfällt. 

§ 16 Projekt, Abnahme

(1) Das Webprojekt wird nach Weisung des Kunden in Projektphasen hergestellt. Nach jeder Projektphase (z.B. 1. Designentwurf) wird der Kunde zur Abnahme aufgefordert werden, nach Abnahme durch den Kunde beginnt die nächste Projektphase. 

(2) Wir werden jedes Gewerk dem Kunde liefern oder vorführen und ihn nach jeder damit abgeschlossenen Projektphase mit einer Frist von einer Woche auffordern (bei eiligen Aufträgen können kürzere Fristen gewählt werden), das Teilwerk oder das Gesamtwerk abzunehmen. Äußert der Kunde keine Änderungswünsche oder Vorbehalte innerhalb dieser Frist, gilt das Teilwerk (Gesamtwerk) als abgenommen, sofern es abnahmefähig war, also keine wesentlichen Mängel an der Teil- oder Gesamtleistung vorlagen. 

(3) Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb der Frist von einer Woche nach Zugang der Abnahmeaufforderung die Abnahme vorzunehmen, soweit das Werk abnahmereif ist oder Vorbehalte mitzuteilen. Kommt der Kunde mit dieser Verpflichtung in Verzug, gelten die Regelungen dieses Vertrages zu den Mitwirkungspflichten und dem Annahmeverzug des Kunden entsprechend. 

(4) Mit der Abnahme gehen Gefahr und Risiko der Website und sonstigen Leistungen zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, für die Website und seine Social Media Auftritte Impressum und Datenschutzerklärung sowie alle anderen rechtlichen Anforderungen zu beachten und immer aktuell zu halten. 

(5) Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde gehalten, die Website in Bezug auf die technischen Anforderungen immer aktuell halten. Dazu gehört insbesondere das regelmäßige Update der eingesetzten Software (CMS, Plugins und/oder Themes). 

§ 17 Nutzungsrechte

(1) Nach Abnahme und vollständiger Zahlung erwirbt der Kunde an der Leistung von Webgespür das einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht. Für Teilwerke, die vor der Abnahme erstellt wurden, bleiben sämtliche Rechte bei Webgespür, wir sind nicht verpflichtet, offene Dateien oder Layouts, die auf dem Computer erstellt wurden, an den Kunde herauszugeben.

(2) Soweit Werke verwendet werden, welche unter einer CC-Lizenz oder einer Open-Source-Lizenz verwendet werden, gelten diese Lizenzbestimmungen.

(3) Der Kunde erwirbt mit der Lizenz das Recht, die Website oder die sonstigen gelieferten Inhalte zu bearbeiten, umzugestalten oder zu löschen. Im Falle jeder Änderung kann Webgespür verlangen, nicht mehr als Urheberin der Website benannt zu werden. 

(4) Sämtliche Unterlagen von Webgespür sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte von Webgespür auf unserer Website, Vorträge, Präsentationen, Skripten und sonstige Anschauungsunterlagen. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.

(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne unsere ausdrückliche Erlaubnis Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von Meetings, Schulungen oder Seminaren zu machen. Der Kunde willigt ein, dass wir Bild-, Film- und/oder Tonaufnahmen von Schulungen und Seminaren unter Wiedergabe des Kunden herstellen und für Werbezwecke verwenden. Der Kunde ist berechtigt, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen oder einzuschränken.

(6) Webgespür hat das Recht, als Urheberin genannt zu werden. Wir werden die Website in üblicher Form mit einer Urheberbenennung inklusive einer Verlinkung zu unserer Website versehen; dem Kunde ist nicht gestattet, diesen Hinweis ohne unsere Einwilligung zu entfernen, sofern er daran nicht ein überwiegendes Interesse hat. 

(7) Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir die Leistung für den Kunden als Referenz auf unserer Website und in sonstigen Veröffentlichungen on- und offline benennen. Webgespür darf dafür Auszüge aus unserem Werk für den Kunden abbilden oder ablaufen lassen, die URL verlinken und Name, Marke und Logo des Kunden dafür nutzen. Der Kunde kann dieses Einverständnis mit Wirkung für die Zukunft aus wichtigem Grund widerrufen. 

§ 18 Mängelrechte, Verjährung

(1) Soweit Marketing, Suchmaschinen-Optimierung, oder andere Beratungen Inhalt des Vertrages sind, kann ein bestimmter (wirtschaftlicher) Erfolg nicht garantiert werden. Es handelt sich insoweit um Dienstverträge, für die eine Mangelgewährleistung nicht besteht. 

(2) Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche bei künstlerischen Gestaltungen bestehen nur, soweit diese Gestaltungen wesentlich von den vertraglichen Vorschlägen abweichen und diese Abweichungen nicht auf technische Ursachen, mangelnde Rechtseinräumungen oder mangelnde Mitwirkung des Kunden zurück zu führen sind. Werden Änderungen jenseits dessen gewünscht, sind diese zusätzlich nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten, ersatzweise der ortsüblichen, angemessenen Vergütung, zu vergüten. 

(3) Werden durch den Kunden Veränderungen an der Leistung vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung unsererseits, dass erst eine solche Veränderung den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. 

(4) Werbeangaben Dritter, insbesondere von Herstellern von uns für die Leistungserbringung verwendeter Software, sind für uns nicht verbindlich.

(5) Soweit der Kunde Unternehmen ist, verjähren die Rechte des Kunden wegen Mängeln der Leistung in einem Jahr ab der Übergabe oder Abnahme der Leistung. Dies gilt auch für die Rechte des Kunden auf Schadensersatz oder Schadensersatz statt der Leistung, auch wegen sämtlicher Schäden an anderen Rechtsgütern des Kunden, die durch den Mangel entstanden sind, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden oder Webgespür hat den Mangel aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten. 

§ 19 Vertragsunterlagen, Pfandrecht

(1) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Skizzen, Entwürfen, Fotografien, Grafiken, Gestaltungen und sonstigen Unterlagen behält sich Webgespür sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie sind nicht Gegenstand des Vertrages, der Kunde kann sie nicht herausverlangen.

(2) Für die Ansprüche von Webgespür gegen den Kunden aus diesem Vertrag stellt der Kunde ein vertragliches Pfandrecht an den von dem Kunde an uns zur Bearbeitung gegebenen Gegenständen und Rechten wie insbesondere an Software, Texten, Bildern und sonstigen urheber- und immaterialgüterrechtlich geschützten Gegenständen und Rechten. Dieses vertragliche Pfandrecht sichert auch sonstige Forderungen unsererseits gegen den Kunden, die nicht direkt aus dem Auftrag stammen, ab.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, uns seine jeweils aktuelle Anschrift zu übermitteln, soweit und solange das Pfandrecht besteht. Ansonsten kann der Kunde keine Rechte daraus herleiten, wenn wir die Sache oder das Recht für den Fall des – berechtigten – Pfandverkaufes veräußern und die Pfandverkaufsandrohung nur an die letzte, uns bekannte Anschrift, gesendet hat, sofern eine neue Anschrift für uns nicht durch Einwohnermeldeauskunft ohne weiteres ermittelbar war.

§ 20 Domain-Registrierung

(1) Soweit eine Domain Registrierung durch uns vereinbart ist, werden wir prüfen, ob die von dem Kunden gewünschten Domainnamen bereits vergeben sind. Soweit diese Prüfung ergibt, dass die von dem Kunde gewünschten Domains noch nicht an Dritte vergeben sind, werden wir die Domain(s) bei der DENIC e.G. und/oder der zuständigen ausländischen Vergabestelle beantragen. Soweit die Prüfung ergibt, dass die Domains bereits an Dritte vergeben sind, werden wir den Kunde hiervon unterrichten. Weitergehende Pflichten haben wir insoweit nicht.

(2) Soweit es anlässlich der Registrierung zu Rückfragen kommt, werden wir diese nach Abstimmung mit dem Kunden beantworten. 

(3) Den Erfolg der Anmeldung – d.h. die wirkliche Registrierung der Domains – schuldet Webgespür nicht, die Registrierung obliegt allein der zuständigen Registrierungsstelle.

(4) Wir melden den Kunden bei der jeweiligen Registrierungsstelle als Domaininhaber an. 

(5) Ist die Anmeldung erfolgreich, wird der Kunde bei der Registrierungsstelle als rechtlicher Inhaber der Domain registriert.

(6) Die Aufrechterhaltung der Registrierung schuldet Webgespür nicht (im Regelfall verlängert sie sich aber automatisch). 

(7) Webgespür kann die Domain nicht auf Ihre Vereinbarkeit mit Rechten Dritter prüfen, diese ist nicht vereinbart und kann auch nicht vereinbart werden (unerlaubte Rechtsberatung). Der Kunde muss die als Domain zu registrierenden Zeichenfolgen daher selbst (ggf. durch einen Rechts- oder Patentanwalt) daraufhin überprüfen, ob sie mit den Rechten Dritter und den allgemeinen Gesetzen vereinbar ist. Der Kunde versichert, dass keine Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten Dritter oder allgemeinen Gesetzen für die gewünschten Domains bestehen. Soweit Dritte dennoch von dem Kunden eine Änderung, Löschung oder Übertragung einer oder mehrerer der angemeldeten Domains verlangen, ist die Abwicklung und sind alle damit verbundenen Kosten allein Sache des Kunden. Dasselbe gilt für vergleichbare behördliche Maßnahmen bezüglich einer oder mehrerer der Domains. 

(8) Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen und die Vergabebestimmungen der zuständigen Vergabestelle anzuerkennen. Die Geschäftsbedingungen und Vergabebestimmungen der Vergabestelle sind im Internet abrufbar unter www.denic.de und www.internic.com. Webgespür kann für alle Erklärungen bezüglich der Domains (z.B. Kündigung, Providerwechsel, Löschung der Domain), die Form verlangen, welche hierfür nach den einschlägigen Registrierungsbedingungen erforderlich ist.

§ 21 Datenschutz

(1)Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z.B. Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertrages erforderlich sind.  

(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weitergegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.

(3) Betroffene haben jederzeit das Recht: 

  • eine erteilte Einwilligung gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO zu widerrufen. Dann darf die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, nicht mehr vorgenommen werden, der Widerruf berührt jedoch die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht;
  • eine Auskunft gem. Art. 15 DSGVO über die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, dazu zählt eine Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, denen die Daten übermittelt wurden oder werden, die voraussichtliche Speicherdauer, die Herkunft der Daten, sofern diese nicht hier erhoben wurden, sowie über eine automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und die bestehenden Rechte, über die hier aufgeklärt wird;
  • verlangen, dass unverzüglich gem. Art. 16 DSGVO unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten berichtigt werden, insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist;
  • verlangen, dass gem. Art. 17 DSGVO die gespeicherten personenbezogenen Daten gelöscht werden, soweit die Verarbeitung nicht in Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Erfüllung eines Vertrages, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • verlangen, dass gem.  Art. 18 DSGVO  die Verarbeitung der personenbezogenen Daten eingeschränkt wird, soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird oder die Verarbeitung unrechtmäßig ist und eine Löschung abgelehnt wird und die Daten nicht mehr benötigt werden, der Betroffene sie aber zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt oder gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat;
  • verlangen, dass die bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format herausgegeben oder an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden;
  • sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DSGVO zu beschweren, sofern die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig ist, zuständig ist in der Regel die Aufsichtsbehörde des gewöhnlichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes des Betroffenen oder des Sitzes unseres Unternehmens.
  • zu widersprechen, sofern die personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, wenn dafür Gründe bestehen, die sich aus der besonderen Situation des Betroffenen ergeben 

(4) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (z.B. steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).

§ 22 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Streitschlichtung

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag nicht etwas anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Webgespür Erfüllungsort.

(2) Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Webgespür und dem Kunden, sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben. Kommt eine Einigung nicht zustande, verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges, ihre Differenzen in einer Mediation zu schlichten. Unberührt bleibt die Möglichkeit eines Eilverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Keine Streitigkeit ist die schlichte Nichtzahlung der Vergütung ohne Begründung.

Stand: 22.10.2021

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